Fragen und Antworten

… zum gemeindenahen Hospizplatz
 

Welche Formalitäten sind nötig, um den gemeindenahen Hospizplatz anzufragen?

Eine ärztlicherseits bescheinigte Diagnose einer in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit.

„Gebt, was es Euch wert ist“.

Nein. Bei mehreren gleichzeitigen Anfragen prüfen wir, wo die Unterstützung am dringendsten ist.

Einen.

Wie in jedem stationären Hospiz auch, prüfen wir nach ca. sechs Wochen, ob bei uns noch der richtige Platz ist oder die Entwicklung vielleicht doch wieder mehr „ins Leben“ geht.

Die Hospizbetreuung wird gemeinsam von Ehrenamtlichen mit Angehörigen und Freunden geleistet.

Es wird ein vom Gast gewählter Pflegedienst beauftragt.

Die Dienste werden durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen des Vereins versehen. Eine der  Koordinatorinnen ist immer im Hintergrund in Rufbereitschaft.

Ein ambulantes Palliativ-Team (in der Regel das in Butzbach ansässige SAPV-Team Wetterau) kommt zu regelmäßigen Hausbesuchen und ist darüber hinaus 24/7 rufbereit.

Angehörige können mit einziehen.

Patienten oder deren Angehörige, wenn eine palliative Diagnose vorliegt.

Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie uns deswegen gesondert an.

Das Gastzimmer bietet genügend Raum für persönliche Dinge (sogar kleine Möbel).

Das können wir nicht generell beantworten. Es ist nicht ausgeschlossen, aber die Versorgung muss sichergestellt sein.

Jederzeit, wenn der Gast das wünscht. Ansonsten gehen wir davon aus, dass es ein erklärtes Ziel des Gastes ist, diesen Schritt zu vermeiden.

Die Versorgung mit Essen und Wäsche liegt in der Verantwortung des Gastes, d.h. er beauftragt die Zugehörigen mit der Durchführung.

Nein.

Die hausärztliche Versorgung wird durch den vom Gast frei zu wählenden Hausarzt sichergestellt. Die Hausarztpraxis wird vom SAPV-Team immer per Arztbrief einbezogen.

Nein, immer in Absprache mit dem Gast.

… zu Begleitungen von Sterbenden bei der Hospizhilfe

Welche Formalitäten sind nötig, um die Begleitung von Sterbenden in Anspruch nehmen zu können?

Ein Einwilligungsformular und der Datenschutzhinweis muss von den Begleiteten oder deren Angehörigen unterschrieben werden, was den Krankenkassen vorgelegt wird.

Es entstehen keine Kosten.

Wenn das Lebensende in die Nähe rückt (soweit man das beurteilen kann) oder Fragen zu den „Letzten Dingen“ bestehen.

Gerne. Für die Angehörigen haben die ehrenamtlichen Begleiter immer auch ein offenes Ohr.

Nein.

Unsere Ehrenamtlichen werden überall eingesetzt.

Das bespricht und entscheidet der begleitende Ehrenamtliche mit der betroffenen Familie.

Tel. 0 60 31 – 7 72 76 33

Nach dem Tod.

Es bestehen zahlreiche Angebote der Trauerbegleitung durch dafür geschulte MitarbeiterInnen oder auch durch weitere Gespräche mit der bisher begleitenden Person.